Das sagt die Polizei:
Polizeipräsident Döring weist Kritik von Oberbürgermeister Hoffmann zurück
Braunschweig (Niedersachsen) – In einer Pressemitteilung drückt die Stadt Braunschweig ihre Enttäuschung über den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg aus, am kommenden Samstag einer rechtsradikalen Gruppe um Dieter Riefling eine stationäre Kundgebung am Braunschweiger Hauptbahnhof zu erlauben. Oberbürgermeister Hoffmann sei „nicht glücklich über Stellungnahme der Polizeidirektion“.
Die Polizeidirektion Braunschweig stellt dazu klar:
Das OVG Braunschweig hat die Polizeidirektion Braunschweig am Montag, 30.05.2011, um 13.12. Uhr, per Fax dazu aufgefordert, bis spätestens 31. Mai 2011, 09.30 Uhr, zu drei Fragen Stellung zu nehmen. Die von OB Hoffmann in seiner Presseinformation gemeinte Stellungnahme der Polizei erfolgte auf diese Frage (nachdem die Stadt augenscheinlich dem OVG keine befriedigende Aussage gemacht hatte:
„Gibt es für die angemeldete Versammlung von Herrn Riefling am 04. Juni 2011 in Braunschweig insbesondere im Umfeld des Hauptbahnhofs eine geeignete Fläche, auf der eine hinreichend sichere Trennung von Versammlungsteilnehmern und Bahnreisenden sowie möglichen Gegendemonstranten erfolgen kann, so dass aus polizeilicher Sicht dort eine stationäre Kundgebung oder ein kürzerer Aufzug stattfinden könnte (z. B. auf der Bahnhofsrückseite)?“
Die Polizeidirektion kam der Weisung des Gerichts nach und beantwortete nach einer intensiven Gefahrenprognose die Frage wahrheitsgemäß. Zum ersten Mal war eine mögliche stationäre Kundgebung in die Diskussion gekommen. Die Polizei teilte dem OVG mit, dass trotz starker Bedenken allenfalls eine solche stationäre Kundgebung in Bahnhofsnähe in Betracht komme. Ein Aufzug der Gruppe um Dieter Riefling sei weiterhin aus zahlreichen schwer wiegenden Gründen abzulehnen.
Die zwei weiteren Fragen des OVG betrafen die Größenordnung der Polizeikräfte sowie die Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr der von Herrn Riefling genannten Alternativroute durch Braunschweig. Auch diese Fragen beantwortete die Polizeidirektion pflicht- und wahrheitsgemäß.
Zu der Aufforderung der Polizei durch das OVG Lüneburg war es erst gekommen, nachdem die Stadt Braunschweig als Antragsgegnerin und Herr Riefling als Antragsteller im verwaltungsgerichtlichen Verfahren augenscheinlich keine das Gericht befriedigende Stellungnahmen abgegeben hatten.
Polizeipräsident Harry Döring bedauert, dass die Polizei durch die Pressemitteilung der Stadt Braunschweig in ein falsches Licht gestellt wird. „Oberbürgermeister Hoffmann hat trotz mehrfacher Bitten für kein Gespräch zur Verfügung gestanden. Ich weise seine Behauptung zurück, die Polizei habe durch ihre Auskunft dem OVG gegenüber möglicherweise einen völligen Erfolg – nämlich das Verbot einer Kundgebung der Rechtsradikalen – verhindert. Jeder, der nur etwas Fachkenntnis besitzt, konnte aufgrund der Fragestellung des OVG erkennen, in welche Richtung die Entscheidung des OVG gehen würde.“ Viele Fachleute sind von dem jetzt erfolgten Beschluss positiv überrascht.
Quelle: PM der Polizei Braunschweig vom 1.6.2011
Und das sagt die Stadt Braunschweig:
Stadt Braunschweig enttäuscht über OVG-Beschluss
OB nicht glücklich über Stellungnahme der Polizeidirektion
Braunschweig (Niedersachsen) – Mit Enttäuschung hat Braunschweigs Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann die Entscheidung des OVG Lüneburg, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig aufzuheben und der rechtsradikalen Gruppe „Riefling“ eine Versammlung am Hauptbahnhof in der Zeit von 12 bis 15 Uhr zu erlauben, zur Kenntnis genommen. Man habe gehofft, das OVG würde wie das Verwaltungsgericht die Beeinträchtigungsgefahr für das traditionelle Kulturfest höher gewichten. Schließlich sei auch dies gewissermaßen eine grundgesetzlich geschützte Veranstaltung, die zudem im Gegensatz zu der rechtsradikalen Versammlung auch dem Geist des Grundgesetzes entspreche.Das OVG sei nun zwar der Auffassung der Stadt grundsätzlich gefolgt und habe auch explizit bestätigt, dass eine Versammlung auf den angezeigten Strecken das Fest „Braunschweig International“ blockieren würde, habe aber zugleich in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die schon lange angemeldete, rechtsradikale Demonstration als grundgesetzlich geschützt angesehen und stationär zugelassen. Das müsse man akzeptieren. Seine Sache sei es nicht, „Gerichtsschelte“ zu üben und sich im Einzelnen mit dem Gericht auseinanderzusetzen oder einzelne Argumente zu kritisieren.
Freilich, so Hoffmann, sei er nicht glücklich über die Stellungnahme der Polizeidirektion an das Oberverwaltungsgericht gewesen. Dies hatte sowohl die Stadt als auch die Polizeidirektion aufgefordert zu der Frage Stellung zu nehmen, ob nicht doch und wenn ja, an welcher Stelle eine Veranstaltung oder Demonstration und auf welcher Route möglich sei. Während die Stadt in Kenntnis der Situation am 4. Juni 2011 jegliche Veranstaltung an welchem Ort auch immer für ausgeschlossen, weil beeinträchtigend für „Braunschweig International“ erklärt hätte, sei die Stellungnahme der Polizeidirektion anders gewesen. Die Polizeidirektion hätte in Anbetracht ihrer großen Personalstärke an diesem Tag einen begrenzten, stationären Veranstaltungsplatz prinzipiell – wenn auch mit großen Bedenken – als „schützbar“ angesehen. Das habe ausweislich der Begründung des OVG offensichtlich dem Gericht die Argumentation bezüglich der Einschätzung der voraussichtlichen Lage gegeben, trotz „Braunschweig International“ eine rechtsradikale stationäre Veranstaltung zuzulassen. Das Gericht schließt sich ausdrücklich der – gegenüber der Stadt anderen – Einschätzung der Polizeidirektion an.
Wie in Medienberichten schon gemeldet, habe die Verwaltung sich deshalb auch in den letzten Tagen in einem kontroversen Dialog mit der Polizeidirektion befunden, aber hier keine völlige Übereinstimmung erzielen können. „Das ist schade, denn möglicherweise wäre uns sonst der völlige Erfolg auch vor dem Oberverwaltungsgericht gelungen“, bemerkte der OB abschließend.
Er hoffe nun, dass es der Polizeidirektion in ihrer Verantwortung gelinge, vor allem einen ruhigen Ablauf von „Braunschweig International“ zu gewährleisten und forderte alle Bürgerinnen und Bürger – insbesondere die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger – nachdrücklich auf, nun erst recht an dem Fest und in großer Anzahl teilzunehmen.
Quelle: PM der Stadt Braunschweig vom 01.06.2011
Was bitte hätte denn die Polizei tun sollen als die Wahrheit zu sagen? 